Was haltet ihr davon? Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?! Jeder ist solange unschuldig, bis sein Schuld erwiesen wird.
Ich bin zwar auch davon überzeugt, dass er gedopt hat, aber so lange es nciht eindeutig erwiesen ist, halte ich die Entscheidung von T-Mobile für nicht vertretbar.
Gruß
TimmintoR 2°°4
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"...>Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?
Das gilt im Strafrecht...."
falsch jens.
das ist ein allgemeingültiger rechtsgrundsatz, der auch für ulrichs vertragsverhältnis zu gelten hat. ohne bewiesene gründe wird die kündigung vor einem arbeitsgericht nur schwer durchsetzbar sein.
"...um zivilrechtliche Belange. Und da gilt das nicht..."
hier gilt: was nicht bewiesen ist, kann auch kein kündigungsgrund sein.