Was haltet ihr davon? Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?! Jeder ist solange unschuldig, bis sein Schuld erwiesen wird.
Ich bin zwar auch davon überzeugt, dass er gedopt hat, aber so lange es nciht eindeutig erwiesen ist, halte ich die Entscheidung von T-Mobile für nicht vertretbar.
Gruß
TimmintoR 2°°4
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Das gilt im Strafrecht.
Bei dem Vertrag zwischen Ulrich und T-Com geht es aber um zivilrechtliche Belange. Und da gilt das nicht.
Aber Ulrich kann ja gegen die Kündigung Einspruch einlegen und ggf. klagen. Wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
Muß man die Kündigung jetzt schon in der Öffentlichkeit breittreten? Wann ist es soweit, daß Firmen die Namenslisten aller ihrer "freigesetzten" Mitarbeiter für alle einsehbar ins Internet stellt oder in der Tageszeitung veröffentlicht?
"...>Gilt bei uns nicht "in dubio pro reo"?
Das gilt im Strafrecht...."
falsch jens.
das ist ein allgemeingültiger rechtsgrundsatz, der auch für ulrichs vertragsverhältnis zu gelten hat. ohne bewiesene gründe wird die kündigung vor einem arbeitsgericht nur schwer durchsetzbar sein.
"...um zivilrechtliche Belange. Und da gilt das nicht..."
hier gilt: was nicht bewiesen ist, kann auch kein kündigungsgrund sein.
Er hat ja schließlich lange genug Zeit gehabt, sich zu rechtfertigen. Wieso hat er das bis heute nicht gemacht? Wie lange sollen die denn noch warten, bis er sich mal dazu herablässt, sich zu äußern? So , wie der Mann handelt, handelt man nicht, wenn man seine Unschuld beweisen will.
Irgendwann ist Feierabend!
Gruß
"...Er hat ja schließlich lange genug Zeit gehabt, sich zu rechtfertigen. ..."
umgekehrt.
es war lange genug zeit eindeutige beweise vorzulegen. wo sind diese beweise?
bis jetzt sind das nur vermutungen und beschuldigungen. wo kommen wir hin, wenn das nun grundlage aller möglichen kündigungen wird?
beispiel?
ich bin ag von k-h und verdächtige ihn einen schokoriegel gelaut zu haben. k-h muß jetzt seine unschuld beweisen... nur wie?
jetzt denk da mal in ruhe drüber nach und überlege, ob das so ok währe!
Siehe Antwort von JoJo weiter unten: Unschuldsvermutung!
Ullrich hatte zugesagt, seine Unschuld zu beweisen, hat dies aber auf Anraten seiner Anwälte nicht getan (Stichwort Haarprobe von einem gewissen Fußballtrainer).
"...Ullrich hatte zugesagt, seine Unschuld zu beweisen,..."
sorry - aber juristisch gesehen hat diese ankündigung null komme keinen wert.
"...hat dies aber auf Anraten seiner Anwälte nicht getan ..."
richtig - die haben im gegensatz zu einigen anderen hier juristische fachkenntnisse.
wenn man ulrich doping vowirft, dann bitte MIT beweisen und NICHT mit vermutungen. einzig der, der den vorwurf erhebt ist in der BEWEISPFLICHT.
ist für einigen hier schwer einzusehen... ist ja auch so einfach und paßt gut in den allgemeinen "stürzt uns auf ihn" ton...
;-)
Also mit Anklage, Strafverfahren und richterlich angeordnetem DNA-Test?
"...Also mit Anklage, Strafverfahren und richterlich angeordnetem DNA-Test? ..."
du bist heute etwas langsam? zu heiß draußen...
KEINE kündigung ohne wirklichen grund.
[jetzt verstanden - oder soll ich es für dich noch einfacher formulieren?]
Also da bekommt ein Radprofi von seinem Arbeitgeber Geld dafür, dass er die Tour de France fährt. Nun aber gerät dieser Profi unter Dopingverdacht und die Indizienkette ist so erdrückend, dass er von der Teilnahme ausgeschlossen wird. Seine vertraglichen Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber könnte er zwar erfüllen, aber nur wenn er einen DNA-Test macht. Statt dessen aber erbringt er keine Gegenleistung für sein Geld und versteckt sich zwei Wochen im Ausland. Also wenn das kein Kündigungsgrund ist...
Stimmt man könnte das mit fehltagen ohne Arztliches Attest vergleichen ;)
du sagst es doch schon selbst - nur merken tust du´s nicht:
"...gerät dieser Profi unter Dopingverdacht..."
VERDACHT ist nicht gleichzusetzen mit BEWIESENE TATSACHE
"...und die Indizienkette ist so erdrückend..."
so? ist sie das? wo ist dann der umstand, der aus indizien beweise macht?
"...Also wenn das kein Kündigungsgrund ist... ..."
richtig - es ist kein kündigungsgrund. ich mache es dir nochmals mit einem beispiel deutlich:
häuptling schwarze socke künigt seinem medizinmann mit der begründung, er hätte die sqaw des häuptlings geschwängert. er hat da so ein gefühl... beweise hat er nicht. einen dna-test auch nicht.
der medizinmann ist eine echte rothaut - das baby jedoch ist pechschwarz...
ist die kündigung in ordnung gewesen?
;-)
ohne Worte
dto
Garf, du machst dich lächerlich! Merkst du überhaupt noch was?
Sorry, aber das konnte ich mir leider nicht verkneifen!
Gruß
och k-h - das du in juristischen dingen eher mit der suppe der allgemeinheit schwimmst und dort ebenfalls wenig bis gar nix mitbekommst....
läßt mich ziemlich kalt.
ich habe meine meinung und da wirst ausgerechnet du nichts dran ändern. im übrigen ist deine ausdrucksweise arrogant und unangemessen.
Du willst mir doch nicht weismachen, dass du Jurist bist!! Hast dir dein Wissen wohl eher bei Serien wie "Richterin Salesch" angeeignet....
Du bist ja dafür bekannt, dass du dich mit schöner Regelmäßigkeit in die Sch.... manövrierst. Und dann kommen solche Eier dabei raus, wie weiter oben der Indianerschmarren und früher mal der berühmte Satz: "Flugzeuge können fliegen!". Mehr braucht man dazu wohl nicht zu sagen.
*LOL* + *PLONK*
Gruß
k-h...
im gift und galle spucken machst du dich gerade super - aber mach an der stelle mal allein weiter, von möchtergen-königen lasse ich mich nicht provozieren.
Garf versuchen wir es mal mit einen anderen beispiel, du hast vor ein halbes jahr(früher wird Ulle sicher nicht wieder fahren dürfen ohne gegenbeweis) nicht zur arbeit zu gehen da du gesundheitlich nicht in der Lage bist zu arbeiten, dies teilst du auch deinen Chef rechtzeitig mit willst ihn aber kein Ärztliches Attest überbringen - darf dich dein Chef dann feuern oder muss er erstmal beweisen das du gesund bist? ich glaube hier bist du in der Pflicht zu beweisen das du arbeitsunfähig bist mit einen simplen besuch beim Arzt.
Nehmen wir dann nochmal ein anderes beispiel, du bist krankenpfleger und als dieser mußt du einen Medizinischen Check machen(HIV; Hepatitis etc.), was durchaus vergleichbar mit Dopingproben beim Profisportlern(der Medizinisch check von Ulle dient auch als Dopingnachweis). So dieser Arzthelfer muß diesen test jetzt regelmäßig wiederholen, will dies aber nicht machen darf deshalb aber nicht mehr arbeiten - ist eine Kündigung gerechtfertigt oder heißt es bezahlten urlaub bis ans lebensende?
@crazy eye
dein versuch eines vergleiches stimmt hinten und vorne nicht.
1. ulrich hatte nicht vor an der tdf nicht teilzunehmen
2. er wurde wie einige andere fahrer von der tdf ausgeschlossen
dein anderes beispiel
1. bei regelmäßigen tests werden beweiskräftige ergebnisse erzielt, die der person zuzuordnen sind - das hat bei ulrich so nicht stattgefunden
2. der arzthelfer darf sebstverständlich bis zum testergebnis weiterarbeiten
3. eine kündigung des arzthelfers ist ohne weiteres nicht möglich
Ich find grad das zweite beispiel sollte stimmig sein, Ulrich hat sicher wie der Krankenpfleger in vertrag stehen das Dopingchecks über sich ergehen lassen muß. Den test den er machen sollte war zur Klärung eines Dopingvergehens von Weltverband vorgeschlagen, hätte er diesen Test schnell gemacht hät er vllt noch innerhalb des nächsten halben jahres arbeiten können.
Auch wenn dies kein Standard gesundheit check war, sondern einer wegen erhärteten verdacht(der beim Pfleger zum beispiel gegeben wär wenn eine Aidskranke meldet mit ihm sexualverkehr gehabt zu haben).
"...Ulrich hat sicher wie der Krankenpfleger in vertrag stehen das Dopingchecks über sich ergehen lassen muß...."
die waren bisher negativ. ein dna-test - und da haben seine anwälte nunmal recht - ist KEIN zugelassener dopingtest, darf und kann also nicht verlangt werden.
der teufel steckt hier also im detail.
um es klarzustellen - ich vermute [!] das da einiges nicht sauber ist und es riecht förmlich nach unlauteren dingen. ABER das bedeutet nicht, dass alle rechtlichen rahmenbedingungen und regeln deswegen außer funktion gesetzt werden dürfen.
bis zum beweis ist ulrich für mich genauso unschuldig, wie jeder andere auch.
Da hat der arme Jan wohl nicht das Kleingedruckte gelesen, die T-Komiker sind schließlich die Spezialisten im Verstecken von Pferdefüßen im Kleingedruckten. Bei der Telekom ist praktisch alles kostenlos und umsonst, bis dann nach und nach die ersten Rechnungen kommen. Ulli bekam nun seine. Ach, der Arme reiche Bub! ;)
Ich find es schon Ok, ich denke Ulle wird schon eine entschädigung erhalten haben um vorzeitig aus den vertrag entlassen zu werden - und das es üpubliziert wurde sry eine personalie wie Ullrich die ihr geld in der öffentlichkeit verdient kann man nicht geheim halten.
Da Team Telecomn hat auch gut daran getan da Personalien mit Dopingverdacht schlecht fürs Image ist, und mit deiesen verdienen sie ihr Geld durch ein gutes Image mit den die Sponsoren gerne Werben.