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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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TRex2003 eidannemo „Nicht aufregen, was hier in unserem Weicheistaat schon alles an Recht gesprochen...“
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du bist langweilig..

der letzte, der mir das ohr mit einem super lottopaket zugelabert hat, hab ich 3x wiederholen lassen..mein abschließender kommentar - ja schicken sie mal ein unverbindliches angebot an meine adresse..und aufgelegt..

so kostet es die wenigstens noch geld..

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