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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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dieralle Redaktion „Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror“
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Da sieht man mal wieder, dass unser System sich immer weiter in Richtung WIRTSCHAFTSDIKTATUR verändert. Möchte wissen was die Richterin für das Urteil kassiert hat.
Wenn ich angerufen werde, biete ich an, die Information bezahlen zu lassen. D.h. ich verlange Geld (50-100 €). Bisher wollte noch keiner was dafür zahlen. Die Unternehmen profitieren jedoch auch von den erhobenen Daten.

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