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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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idefix1968 Borlander „ Würden die sich wenigstens aufs Telefonbuch beschränken wäre es doch eine...“
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Ich habe auch ISDN mit mehreren Rufnummern. Ich habe zwar auch schon Anrufe bekommen, aber ausschließlich auf der einzigen Nummer die von früher übernommen wurde und einmal im Telefonbuch stand. Auf den anderen rufen wirklich nur eingeweihte an. Ich muß dazu sagen, ich habe aber auch keinen Eintrag mehr im Telefonbuch (Internet und Buch).

Ich bekomme aber immer wieder die Frage ob meine Hausnummer 1 ist. Sie ist aber 10. Da ist wohl der Datensatz des Verkäufers der Nummer nicht vollständig oder zu lang gewesen ... :-) Laut Angaben einer der Firmen hatte diese Firma die Daten von der Telekom. Hat mich gewundert, daß er überhaupt darauf geantwortet hatte.

Gruß, Henning

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