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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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Keuper Tilo Nachdenklich „Hintergrund dürfte wohl sein, dass dies eine der preiswertesten und...“
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...die Idee mit den Kosten finde ich bestechend - bei uns in der IT Abteilung kommen permanent irgendwelche Umfragegurus in die Leitung. Vor kurzer Zeit wollten auch wir einmal etwas von den Obergurus "Gartner" wissen - für die Beantwortung der (einer) Frage wollten die doch echt 600EUR haben - seit dem frage ich aus Jux jeden "Callcenter Agent" ob ich denn die Umfrageergebnisse der Studie (da ich mich ja beteilige) kostenlos zur Verfügung gestellt bekomme - bisher hat sich noch keiner gefunden auf mein Angebot einzugehen will.
Schönen Tag noch
Keuper

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