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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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Onkel_Alois Redaktion „Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror“
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Im aufgeführten Heise-Artikel liest sich das etwas anders. Man stelle sich mal vor, jeder der jemanden ungebeten angerufen hat wär da gleich Schadenersatzpflichtig. Ein Rechtsanwalt ist es anscheinend gewohnt, für jeden Handgriff (dazu zählt auch der Griff zu Telefonhörer) Geld zu bekommen.

Guckst Du hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66101

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Mir scheint, als sei der IQ mancher User umgekehrt proportional zur Versionsnummer des verwendeten Betriebssystemes
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