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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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Tilo Nachdenklich Redaktion „Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror“
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Hintergrund dürfte wohl sein, dass dies eine der preiswertesten und zuverlässigsten wissenschaftlich fundierten Methoden der Stichprobemgestaltung ist...seien soll würde ich formulieren.

Angeblich sind neben der Wirtschaft auch Politik und Verwaltung auf solche Ergebnisse - welche Frage auch immer - angewiesen. Zuverlässige Ergebnisse aus unverfälschten Stichproben und mit Antwortraten wohl über 90%.

Ich beantworte eigentlich gar nichts. Nicht mal die Postleitzahl an der Kasse des Media Marktes. Je weniger die von uns wissen, desto mehr müssen sie sich für unsere echten Interessen interessieren und wir werden auch unsere Fragen los, machen die Beantwortung von Fragen unsererseits von der vernünftigen Beantwortung unserer Fragen abhängig. Wir sollten einen Preis für Information verlangen (auch Information) und dabei schön hoch pokern.

Die Begründung der Richterin ist allerdings extrem schwach. Ist ja ein Universaltüröffner für alle Telefontrolle.

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