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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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FunkyBoMC elvis2 „Was für Kosten will den der Anwalt erstattet haben?Kostet ihm das auch was wenn...“
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Zu 40% will ich diese Frage eigentlich nicht beantworten, aber sei´s
drum...
Solche Anrufe fressen an der einzigen Ressource, mit der dieser Mann
Geld verdienen kann - und das ist Zeit.
In der Zeit, in der ihn dieser MaFo-Fuzzi belästigt, kann er auch
etwas sinnvolles arbeiten und Geld verdienen. Denn wenn er nix
arbeitet, verdient er auch nix.

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