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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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Keuper Borlander „ Würden die sich wenigstens aufs Telefonbuch beschränken wäre es doch eine...“
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Hi Borlander - im logischen Folgeschluss müsste dann derjenige der nicht im Telefonbuch steht eben auch nicht oder zumindest nur eingeschränkt kommunizieren wollen. Ich halte die Praxis der Richterin gerade in dieser Hinsicht für problematisch - einfach Nummernblöcke durchwählen - Namen erfassen und in einer weiteren evtl. unbekannten Liste doch drinstehen - eben genau das wollte eben derjenige nicht (ich zum Beispiel). Auf der einen Seite wird der Datenschutz hoch gehalten, das nicht einmal mehr eine Geburtstagsliste auf dem Abteilungsgang aushängen darf - auf der anderen Seite darf man ungefragt telefonisch belästigt werden - Deutschland und seine Gesetze und Vorschriften sind eben ein besonderes Kapitel :-).
Gruss Keuper

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