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News: Marktforschungsumfragen genehmigt

Gericht erlaubt unerwünschten Telefonterror

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Privatpersonen werden zunehmend telefonisch von Marktforschungsunternehmen belästigt, die Rufnummer "blind" aus dem Telefonbuch fischen. Ein telefonisch belästigter Rechtsanwalt schickte einem solchen Marktforschungsunternehmen eine Abmahnung und forderte Erstattung seiner Gebühren - das Unternehmen lehnte beides ab.

Eine Richterin des Amtgerichts Hamburg St. Georg hat in dieser Angelegenheit nun das Urteil gefällt: Wer sich ein Telefon anschafft, bringt damit auch generell seinen Willen zum Ausdruck, über dieses Medium kommunizieren zu wollen. Auch unerwünschte Anrufe von Marktforschungsunternehmen sind damit rechtlich in Ordnung. Quelle: Heise.de.

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eidannemo Emily22 „Man sollte diese Sumpfkuh von Richterin also manche Weiber sollte man wirklich...“
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Nicht aufregen, was hier in unserem Weicheistaat schon alles an Recht gesprochen wurde, da brauchen wir über die Amis bzw. deren konfuse Rechtssprechung nicht mehr zu lachen.

Aber, es gibt ein EINFACHES MITTEL für die sog. "zufälligen" Anrufe von sog. "Meinungsforschungsinstituten".....

Und zwar: Wenn man sich gemeldet hat, legt ja die Tante gleich los mit ihrem bla, bla, bla. Man lässt sie schön ihren Text abrattern und sobald man antworten müsste, legt man denn wortlos auf.... das wirkt zu 99.9% immer ;). Die haben denn kein Bock mehr *harhar*


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