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Rücksendekosten während der Garantiezeit bezahlen ???

mario.babic / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

ich habe ein Netzteil, welches defekt ist, an meinen Händler geschickt. Dieser hat es testen lassen und hat keinen Defekt feststellen können.

Nun verlangt er von mir Rücksendekosten in Höhe von
3,50 EUR.

Ist das rechtens ? ( www.caseking.de )

Vielen Dank im voraus !

Mit freundlichen Grüßen

webhacker2000




wir haben die von Ihnen als "defekt" reklamierte und eingesendete Ware auf technische Defekte hin überprüft. Der von Ihnen beschriebene Defekt konnte nicht reproduziert werden. Das Netzteil lies sich einwandfrei im Testsystem berteiben. Auch eine Überprüfung mit einem Testgerät, zeigte keinen defekt an den einzelnen Spannungsschienen am Netzteil auf.

Es tut uns Leid, das wir Ihnen keinen positiveren Bescheid geben können. Gemäß unserer AGBs stellen wir Ihnen hiermit die Rücksendekosten in Höhe von
3,50 EUR in Rechnung. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das
untenstehende Konto. Nach Eingang Ihrer Zahlung werden wir Ihnen das Gerät
umgehend zurücksenden.

holleberlin luttyy „Fakt ist doch folgendes! Reklamiert ein Kunde bei mir, sein Computer läuft...“
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logo, weil zwischen dem disti und dir u.a. auch das hgb zusätzlich gilt, und dort auch solche absprachen rechtens sind, nicht aber gegenüber einem privatkunden...

naja, das schöne an solchen händlern ist es, dass wir damit mehr kunden bekommen, die vor solchen leuten flüchten.

trotzdem ist es leider auch für die korrekten händler immer peinlich und ärgerlich, wenn man einem endkunden dann versucht zu erklären, was solche machenschaften in unser branche denn so zu suchen hätten.

aber, liebe kunden meines "kollegen", seine methoden sind wie gesagt rechtswiedrig, denn zum glück teilt der staat meine meinung, wenn ihr also bei einer solchen sache mal ärger mit ihm habt...advocard ist anwalts liebling :-)