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Rücksendekosten während der Garantiezeit bezahlen ???

mario.babic / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

ich habe ein Netzteil, welches defekt ist, an meinen Händler geschickt. Dieser hat es testen lassen und hat keinen Defekt feststellen können.

Nun verlangt er von mir Rücksendekosten in Höhe von
3,50 EUR.

Ist das rechtens ? ( www.caseking.de )

Vielen Dank im voraus !

Mit freundlichen Grüßen

webhacker2000




wir haben die von Ihnen als "defekt" reklamierte und eingesendete Ware auf technische Defekte hin überprüft. Der von Ihnen beschriebene Defekt konnte nicht reproduziert werden. Das Netzteil lies sich einwandfrei im Testsystem berteiben. Auch eine Überprüfung mit einem Testgerät, zeigte keinen defekt an den einzelnen Spannungsschienen am Netzteil auf.

Es tut uns Leid, das wir Ihnen keinen positiveren Bescheid geben können. Gemäß unserer AGBs stellen wir Ihnen hiermit die Rücksendekosten in Höhe von
3,50 EUR in Rechnung. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das
untenstehende Konto. Nach Eingang Ihrer Zahlung werden wir Ihnen das Gerät
umgehend zurücksenden.

Crusty_der_Clown Indronil Ghosh „abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair. ich keine...“
Optionen

Moin,

ich finde die Regelung nur mit Berechnung der Versandkosten auch fair.

Allerdings:
>> abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair.
>> ich keine kollegen die verlangen dafür eine handling und service pauschale bis zu 40,00 euro (was in meinen augen durchaus angemessen ist), auch die fehlersuche kostet geld.

DAS ist in Fällen, die noch in den Gewährleistungszeitraum fallen, gar nicht mehr statthaft laut höchstrichterlicher Entscheidung. Mit einem Aktenzeichen kann ich allerdings nicht dienen. Da ich beruflich aber auch damit zu tun habe, bleibt sowas irgendwie immer bei mir hängen, da ich intern bei uns auch so als "Hausjurist" angesehen werde. Solange es der Kunde zahlt, mag's ja für den Verkäufer noch gerechtfertigt erscheinen, allerdings kann es böse (und vor allem teuer) enden, wenn der Kunde es nicht zahlen möchte. Den evtl. folgenden Prozess wird der Verkäufer wohl verlieren.

Außerdem behält einen der Kunde positiv in Erinnerung, wenn man nur die nachweisbaren Selbstkosten berechnet (auch wenn Mitarbeiter natürlich Geld kosten, aber wie führt man den Nachweis darüber - sein Geld bekommt der Mitarbeiter so oder so. Betriebswirtschaftlich nicht richtig, aber dennoch in der Praxis auch nicht falsch).

Gruß
Jürgen