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Rücksendekosten während der Garantiezeit bezahlen ???

mario.babic / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute,

ich habe ein Netzteil, welches defekt ist, an meinen Händler geschickt. Dieser hat es testen lassen und hat keinen Defekt feststellen können.

Nun verlangt er von mir Rücksendekosten in Höhe von
3,50 EUR.

Ist das rechtens ? ( www.caseking.de )

Vielen Dank im voraus !

Mit freundlichen Grüßen

webhacker2000




wir haben die von Ihnen als "defekt" reklamierte und eingesendete Ware auf technische Defekte hin überprüft. Der von Ihnen beschriebene Defekt konnte nicht reproduziert werden. Das Netzteil lies sich einwandfrei im Testsystem berteiben. Auch eine Überprüfung mit einem Testgerät, zeigte keinen defekt an den einzelnen Spannungsschienen am Netzteil auf.

Es tut uns Leid, das wir Ihnen keinen positiveren Bescheid geben können. Gemäß unserer AGBs stellen wir Ihnen hiermit die Rücksendekosten in Höhe von
3,50 EUR in Rechnung. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das
untenstehende Konto. Nach Eingang Ihrer Zahlung werden wir Ihnen das Gerät
umgehend zurücksenden.

Olaf19 mario.babic „Rücksendekosten während der Garantiezeit bezahlen ???“
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Hi Mario,

normalerweise dürfen Kunden während der Gewährleistung (nicht Garantie!) keine Kosten für Rücksendungen entstehen. Hier aber wurde kein Defekt festgestellt, aus Sicht des Händlers liegt also ein Irrtum deinerseits vor. Daher meine ich: Ja, es ist rechtens.

CU
Olaf

mario.babic Olaf19 „Rücksendekosten während der Garantiezeit bezahlen ???“
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Hallo Olaf,

tja, dann werde ich wohl die 3,50 € doch bezahlen müssen...

Danke für die rasche Antwort !

CU2

Mario

Indronil Ghosh mario.babic „Hallo Olaf, tja, dann werde ich wohl die 3,50 € doch bezahlen müssen... Danke...“
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abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair.
ich keine kollegen die verlangen dafür eine handling und service pauschale bis zu 40,00 euro (was in meinen augen durchaus angemessen ist), auch die fehlersuche kostet geld.

sei froh das du nur deinen anteil an den porto kosten tragen musst!
desweitern empfinde ich es als eine frechheit das du auf diese art und weise versuchst ein unternehmen schlecht zumachen (mit nennung der url).

mario.babic Indronil Ghosh „abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair. ich keine...“
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Sorry!

War ja keine Absicht, nicht gleich aufregen !!! ;-)

Olaf19 Indronil Ghosh „abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair. ich keine...“
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> das du auf diese art und weise versuchst ein unternehmen schlecht zumachen (mit nennung der url)

Okay - die Nennung der URL wäre in der Tat nicht nötig gewesen. Glaube aber nicht, dass es Absicht war, die Firma schlecht zu machen - es ging ja nur um die grundsätzliche Frage, ob dieses Gebaren zulässig ist.

Eine Handling- und Servicepauschale ist mir bei einer defekten Festplate auch schon einmal in Aussicht gestellt worden. Ich hatte mich dennoch darauf eingelassen, da ich mir in dem Fall absolut sicher war, dass die Platte einen Schaden hatte.

Ansonsten muss man sehr genau abwägen, ob sich das im Verhältnis zum Wert des Gerätes lohnt: Fehlersuche kostet Arbeitszeit, und Arbeit ist teuer - unabhängig vom Verkaufspreis des untersuchten Objekts ;-)

CU
Olaf

dirk42799 Indronil Ghosh „abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair. ich keine...“
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Sieh´s mal so:
wäre es unrechtmäßig, wären andere User gewarnt worden.
So ist es sogar noch gute Werbung für den Verein, denn daß die keine Servicepauschale berechnen, sondern lediglich die Portokosten, spricht doch für sie.
Oder? ;-)

Also, immer schön locker bleiben...

Dirk

Crusty_der_Clown Indronil Ghosh „abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair. ich keine...“
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Moin,

ich finde die Regelung nur mit Berechnung der Versandkosten auch fair.

Allerdings:
>> abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair.
>> ich keine kollegen die verlangen dafür eine handling und service pauschale bis zu 40,00 euro (was in meinen augen durchaus angemessen ist), auch die fehlersuche kostet geld.

DAS ist in Fällen, die noch in den Gewährleistungszeitraum fallen, gar nicht mehr statthaft laut höchstrichterlicher Entscheidung. Mit einem Aktenzeichen kann ich allerdings nicht dienen. Da ich beruflich aber auch damit zu tun habe, bleibt sowas irgendwie immer bei mir hängen, da ich intern bei uns auch so als "Hausjurist" angesehen werde. Solange es der Kunde zahlt, mag's ja für den Verkäufer noch gerechtfertigt erscheinen, allerdings kann es böse (und vor allem teuer) enden, wenn der Kunde es nicht zahlen möchte. Den evtl. folgenden Prozess wird der Verkäufer wohl verlieren.

Außerdem behält einen der Kunde positiv in Erinnerung, wenn man nur die nachweisbaren Selbstkosten berechnet (auch wenn Mitarbeiter natürlich Geld kosten, aber wie führt man den Nachweis darüber - sein Geld bekommt der Mitarbeiter so oder so. Betriebswirtschaftlich nicht richtig, aber dennoch in der Praxis auch nicht falsch).

Gruß
Jürgen

gelöscht_35042 Crusty_der_Clown „Moin, ich finde die Regelung nur mit Berechnung der Versandkosten auch fair....“
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>ich habe ein Netzteil, welches defekt ist,
"Ich dachte es wäre defekt" muss es heißen, da es ja nicht defekt ist. Deswegen kann ich die Frage schon gar nicht verstehen und gehört schon mal gar nicht unter "Contra Nepp"!

Wenn mir jetzt die Kundschaft ihre Geräte zum kostenlosen Überprüfen überlässt und sie nicht defekt ist, kann ich meinen Laden zumachen, wenn ich dann die Überprüfung nicht berechne!

Wer fähig ist ein Netzgerät auszubauen, sollte auch fähig sein, dieses soweit zu überprüfen, ob es denn in einem anderen Rechner läuft.....

Gruß
luttyy

Crusty_der_Clown gelöscht_35042 „ ich habe ein Netzteil, welches defekt ist, Ich dachte es wäre defekt muss es...“
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>> Wenn mir jetzt die Kundschaft ihre Geräte zum kostenlosen Überprüfen überlässt und sie nicht defekt ist, kann ich meinen Laden zumachen, wenn ich dann die Überprüfung nicht berechne!

Na ja, solange du das Geld dafür bekommt, dann versuch es. Ich würde aber empfehlen, im Streitfall lieber vorher nachzugeben als dies erst hinterher zu tun, nachdem schon Anwalts- und womöglich Gerichtskosten angefallen sind.

Was bin ich froh, nicht mit PC-Komponenten zu handeln. Kein Streß mit Tintenstrahldruckern in Verbindung mit Tinten aus zweifelhaften Quellen, keine Übertaktungsprobleme, keine Inkompatibiltäten von eizelnen Teilen, die theoretisch zusammen passen müssten, es praktisch aber nicht tun. Der Handel mit ca. 99 % gewerblichen Kunden hat durchaus seine Vorteile, die sind nicht so experimetierfreudig.

Gruß
Jürgen

Olaf19 gelöscht_35042 „ ich habe ein Netzteil, welches defekt ist, Ich dachte es wäre defekt muss es...“
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Hi luttyy,

da muss ich mich nochmal einschalten. "Mario.Babic" hatte diesen Thread ursprünglich auf "Allgemeines" gepostet; ich habe ihn heute mittag hierher verschoben. Grund: Es liegt hier zwar kein Nepp vor, nur - genau das wollte der Fragesteller ja geklärt haben. Deswegen passt das Thema IMHO gut hierher. Auch in der Vergangenheit wurden ähnliche Fragen schon auf "Contra Nepp" diskutiert - um das deutlicher zu machen, könnte man mal über eine Umbenennung nachdenken, z.B. in "Verbraucherschutz und Rechtsfragen" o.Ä.

Bei der Gelegenheit: "Wenn mir jetzt die Kundschaft ihre Geräte zum kostenlosen Überprüfen überlässt und sie nicht defekt ist, kann ich meinen Laden zumachen, wenn ich dann die Überprüfung nicht berechne!" - kann ich nur 100% zustimmen! Das könnte schlimmstenfalls darin münden, dass Kunden zukünftig selbst bei harmlosen Bedienfehlern erstmal davon ausgehen, "das Ding ist kaputt - soll sich doch der Händler damit amüsieren".

Und der erklärt dem Kunden dann "Neinein, ist nicht kaputt, sie hätten einfach nur..." - und wieder ist eine halbe Technikerstunde futsch. Das kann man den Händlern mit dem besten Willen nicht zumuten. Wenn diese Leistung aber bezahlt werden muss, dann werden die Kunden es sich schon überlegen, ob sie wegen jedem Fliegenschiss den Händler belatschern wollen :-)

CU
Olaf

holleberlin gelöscht_35042 „ ich habe ein Netzteil, welches defekt ist, Ich dachte es wäre defekt muss es...“
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mukkelbuden wie deine sind es, die unsere branche in verruf bringen und wörter wie servicewüste überhaupt erst entstehen lassen...einfach nur übel, diese einstellung gegenüber den kunden.

und ja, servicepauchalen sind in der tat schon vor gericht abgeschmettert worden, da man vom endverbraucher nicht verlangen kann, jedes technische problem genau einzuschätzen. dies bezieht sich aber natürlich ( wie ebenfalls schon korrekt erwähnt wurde ), nur auf gewährleistungsfälle, bei garantiefällen kann der verkäufer die rahmenbedingungen setzen

maxx3 Indronil Ghosh „abgesehen, davon ist das was der dealer verlangt, absolut fair. ich keine...“
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@indronil ghosh: dein! kommentar ist ne frechheit, mario hat sein anliegen nun wirklich völlig neutral und ohne wertung vorgetragen...bedenklich, wenn du das schon als "unternehmen schlecht machen" verstehst

m. mann mario.babic „Rücksendekosten während der Garantiezeit bezahlen ???“
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Soweit ich weiss, trägt nach Fernabsatzgesetz bei Warenwert unter 40 Euro der Käufer die Kosten, darüber der Verkäufer (innerhalb der 14 Tage) Das ist zumindest die Regel

out-freyn m. mann „Soweit ich weiss, trägt nach Fernabsatzgesetz bei Warenwert unter 40 Euro der...“
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Das trifft für das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu, das bei Fernabsatzverträgen Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Ware eingeräumt werden muss.

Ist in diesem Fall also nicht relevant. :-)

Crusty_der_Clown m. mann „Soweit ich weiss, trägt nach Fernabsatzgesetz bei Warenwert unter 40 Euro der...“
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Ähem,

zunächst gibt es das Fernabsatzgesetz nicht mehr, die entsprechenden Regelungen sind seit einiger Zeit Bestandteil des BGB.

Andererseits: Wo ist jetzt der Zusammenhang mit der ursprünglichen Fragestellung bzw. der sich daraus entwickelten Problembesprechung, ob Servicepauschalen für offenbar NICHT defekte Teile im Gewährleistungszeitraum nun rechtens bzw. üblich sind oder nicht?

Irgendwie - ich weiß nicht - passt das jetzt nicht ganz hierher oder ich habe irgendwas übersehen.

Gruß
Jürgen

gelöscht_35042 Crusty_der_Clown „Ähem, zunächst gibt es das Fernabsatzgesetz nicht mehr, die entsprechenden...“
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Fakt ist doch folgendes!

Reklamiert ein Kunde bei mir, sein Computer läuft nicht mehr während der Garantiezeit, ich fahre hin und es stellt sich heraus, der Computer hat nichts, zahlt der Kunde.

Bringt er mir gelieferte Teile, die seiner Meinung nach defekt sind und es stellt sich raus, es stimmt nicht, zahlt er wenn Kosten entstanden sind oder er bekommt das Teil nicht zurück.

Service ja gerne, wenn er berechtigt ist. Aber auf einen Verdacht hin, der Kosten verursacht und es ist nix, geht nichts ohne Kostenerstattung.

Ich muss allerdings sagen, dass ich jeden Kunden vorher darauf Aufmerksam mache!

Ein Beispiel der Fa. Michael Telekom AG (Distributor): Stellt sich heraus, das eine unberechtigte Reklamation vorliegt, gilt eine Kostenvereinbarung in Höhe von der Summe...., die sofort dem Kundenkonto (mir) belastet wird!

Aha, soll ich das vielleicht bezahlen!! Da können mal locker bis zu 50€ zusammenkommem.

Soweit kommt es noch.....

Gruß
luttyy

Crusty_der_Clown gelöscht_35042 „Fakt ist doch folgendes! Reklamiert ein Kunde bei mir, sein Computer läuft...“
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Hallo luttyy,

schimpf nicht mit mir. Ich war nicht der Richter, der "im Namen des Volkes" dieses Urteil gesprochen hat. Ich sitze mit im selben Boot, habe aber glücklicherweise nur selten solche Probleme.

Gruß
Jürgen

gelöscht_35042 Crusty_der_Clown „Hallo luttyy, schimpf nicht mit mir. Ich war nicht der Richter, der im Namen des...“
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Bist doch gar nicht gemeint :))

Nur manche Leute meinen, sie sind die Verbraucher und können nun alles auf den Verkäufer abwälzen, so nach dem Motto: Naja, habe ich nicht gewusst, hätte ja sein können!

Es sind harte Zeiten.

Wenn ich ins Auto steige und muss tanken, kann ich mir nicht erlauben, Spazierfahrten auf meine Rechnung zu machen.......

Noch ein Beispiel: Ein kleines Teil für einen Kunden bestellt! Nach Versandkostkosten (16€) Mautgebühr, Rechnungsstellungsgebühr, Nachnahme und verdienen wollte ich auch noch was, hatte sich der Preis des Teiles fast verdreifacht....., so sieht das nämlich aus!

Gruß
luttyy

hulk 8150 gelöscht_35042 „Bist doch gar nicht gemeint : Nur manche Leute meinen, sie sind die Verbraucher...“
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Vielleicht sollte der geneigte Verkäufer aber auch nicht gänzlich aus den Augen verlieren, daß er seine Kohle mit den "Verbrauchern" verdient.Ich habe bereits mit einer anderen Firma die leidvolle Erfahrung gemacht, daß die Fehlerdiagnose sich auf ein "vertretbares" Maß beschränkt (klingt ja auch logisch). Das kann aber im Zweifel heissen, das der Defekt nicht gefunden wird, bzw.nicht erkannt wird und dann sieht der Sachverhalt Porto, Servicegebühren etc. zahlen zu müssen schon anders aus. Bitte etwas mehr Demut in Gedenken an Kunden die weder Daus noch unverschämt oder halbkriminell veranlagt sind.

holleberlin gelöscht_35042 „Fakt ist doch folgendes! Reklamiert ein Kunde bei mir, sein Computer läuft...“
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logo, weil zwischen dem disti und dir u.a. auch das hgb zusätzlich gilt, und dort auch solche absprachen rechtens sind, nicht aber gegenüber einem privatkunden...

naja, das schöne an solchen händlern ist es, dass wir damit mehr kunden bekommen, die vor solchen leuten flüchten.

trotzdem ist es leider auch für die korrekten händler immer peinlich und ärgerlich, wenn man einem endkunden dann versucht zu erklären, was solche machenschaften in unser branche denn so zu suchen hätten.

aber, liebe kunden meines "kollegen", seine methoden sind wie gesagt rechtswiedrig, denn zum glück teilt der staat meine meinung, wenn ihr also bei einer solchen sache mal ärger mit ihm habt...advocard ist anwalts liebling :-)