Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Rücksendekosten während der Garantiezeit bezahlen ???

mario.babic / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

ich habe ein Netzteil, welches defekt ist, an meinen Händler geschickt. Dieser hat es testen lassen und hat keinen Defekt feststellen können.

Nun verlangt er von mir Rücksendekosten in Höhe von
3,50 EUR.

Ist das rechtens ? ( www.caseking.de )

Vielen Dank im voraus !

Mit freundlichen Grüßen

webhacker2000




wir haben die von Ihnen als "defekt" reklamierte und eingesendete Ware auf technische Defekte hin überprüft. Der von Ihnen beschriebene Defekt konnte nicht reproduziert werden. Das Netzteil lies sich einwandfrei im Testsystem berteiben. Auch eine Überprüfung mit einem Testgerät, zeigte keinen defekt an den einzelnen Spannungsschienen am Netzteil auf.

Es tut uns Leid, das wir Ihnen keinen positiveren Bescheid geben können. Gemäß unserer AGBs stellen wir Ihnen hiermit die Rücksendekosten in Höhe von
3,50 EUR in Rechnung. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das
untenstehende Konto. Nach Eingang Ihrer Zahlung werden wir Ihnen das Gerät
umgehend zurücksenden.

Olaf19 luttyy „ ich habe ein Netzteil, welches defekt ist, Ich dachte es wäre defekt muss es...“
Optionen

Hi luttyy,

da muss ich mich nochmal einschalten. "Mario.Babic" hatte diesen Thread ursprünglich auf "Allgemeines" gepostet; ich habe ihn heute mittag hierher verschoben. Grund: Es liegt hier zwar kein Nepp vor, nur - genau das wollte der Fragesteller ja geklärt haben. Deswegen passt das Thema IMHO gut hierher. Auch in der Vergangenheit wurden ähnliche Fragen schon auf "Contra Nepp" diskutiert - um das deutlicher zu machen, könnte man mal über eine Umbenennung nachdenken, z.B. in "Verbraucherschutz und Rechtsfragen" o.Ä.

Bei der Gelegenheit: "Wenn mir jetzt die Kundschaft ihre Geräte zum kostenlosen Überprüfen überlässt und sie nicht defekt ist, kann ich meinen Laden zumachen, wenn ich dann die Überprüfung nicht berechne!" - kann ich nur 100% zustimmen! Das könnte schlimmstenfalls darin münden, dass Kunden zukünftig selbst bei harmlosen Bedienfehlern erstmal davon ausgehen, "das Ding ist kaputt - soll sich doch der Händler damit amüsieren".

Und der erklärt dem Kunden dann "Neinein, ist nicht kaputt, sie hätten einfach nur..." - und wieder ist eine halbe Technikerstunde futsch. Das kann man den Händlern mit dem besten Willen nicht zumuten. Wenn diese Leistung aber bezahlt werden muss, dann werden die Kunden es sich schon überlegen, ob sie wegen jedem Fliegenschiss den Händler belatschern wollen :-)

CU
Olaf