Man kann wohl nicht anders als Schröder schlichtweg für 1 MIO mal smarter zu halten als das Merkel...
(seh grad das Duell Chemietruse gegen Mann von Welt..)
h.
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Zitat:
MinöStG § 2 Regelsteuersätze, Begriffsbestimmungen
(1) Die Steuer beträgt
1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen
2710 0027, 2710 0029 und 2710 0032
der Kombinierten Nomenklatur
a) mit einem Schwefelgehalt von
mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR,
b) mit einem Schwefelgehalt von
höchstens 10 mg/kg 654,50 EUR,
2. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen
2710 0026, 2710 0034 und 2710 0036
der Kombinierten Nomenklatur 721,00 EUR,
3. für 1.000 l mittelschwere Öle der
Unterpositionen 2710 0051 und 2710 0055
der Kombinierten Nomenklatur 654,50 EUR,
4. für 1.000 l Gasöle der Unterposition
2710 0069 der Kombinierten Nomenklatur
a) mit einem Schwefelgehalt von
mehr als 10 mg/kg 485,70 EUR,
b) mit einem Schwefelgehalt von
höchstens 10 mg/kg 470,40 EUR,
5. für 1.000 kg andere als die in
Nummer 4 genannten Schweröle 130,00 EUR,
6. für 1 MWh Erdgas und andere gasförmige
Kohlenwasserstoffe nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 31,80 EUR,
7. für 1.000 kg Flüssiggase nach § 1
Abs. 3 Nr. 3 1.217,00 EUR.
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/min_stg_1993/__2.html)