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Vor 30 Jahren vielleicht. mawe2
mawe2 Borlander „Wichtiger wäre aber eigentlich was danach passiert: Nach formeller Zusage der Ausschreibungsteilnehmer interessiert es ...“
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Nach formeller Zusage der Ausschreibungsteilnehmer interessiert es dann häufig keinen mehr

Wenn das so wäre, würde es ja die ganzen barrierearmen WebSites nicht geben.

Es mag sein, dass in Einzelfällen das Thema stiefmütterlich behandelt wird.

Aber wenn ein Auftraggeber eine barrierearme WebSite in Auftrag gibt, weil er eine solche WebSite braucht, dann wäre es schon ziemlich dämlich, das nicht zu kontrollieren.

Anbieter die eine tatsächliche Umsetzung einpreisen sind in diesem Fall kaum konkurrenzfähig…

Anbieter, die eine Barrierearmut zusagen und diese dann nicht liefern, laufen Gefahr, mit einer Vertragsstrafe belegt zu werden oder zumindest die Rechnung nicht in vollem Umfang bezahlt zu bekommen.

Es wäre absolut unprofessionell, so zu agieren.

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