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Genau! :- gelöscht_84526
gelöscht_84526 mawe2 „Eine Aufsplittung von Volumenlizenzen hat der EuGH schon 2012 untersagt. Zitat EuGH: Der Gerichtshof weist jedoch darauf ...“
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Eine Aufsplittung von Volumenlizenzen hat der EuGH schon 2012 untersagt.

Das Urteil des BGH ist aus dem Jahr 2014, damit wesentlich "neuer".  Heißt es doch im Artikel bei Golem:

Die europäischen Richter hatten zuvor schon prinzipiell dem Handel mit gebrauchter Software zugestimmt, die Frage der Volumenlizenzen war jedoch noch strittig

Vielleicht hat sich da in der Vergangenheit (zwischen 2012 und 2014) was getan - wovon ich mal ausgehe!

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