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Genau! :- gelöscht_84526
gelöscht_84526 mawe2 „Du verwechselst Strafrecht mit Zivilrecht. Hast Du ein Beispiel für ein Urteil gegen Microsoft parat?“
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Nochmal: https://www.golem.de/news/bgh-urteil-software-aus-volumenlizenzen-darf-einzeln-verkauft-werden-1412-111124.htm

Der letzte Satz dort lautet: Nicht nur für Adobe dürfte das Urteil weitreichende Folgen haben, denn Volumenlizenzen, die in der Regel an Firmen vergeben werden, sind auch bei anderen Herstellern wie etwa Microsoft üblich.

Es geht also in dem Urteil um Volumenlizenzen im Allgemeinen, das Urteil bezieht sich nicht speziell auf irgendwelche Firmen.

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