Ein Urteil, in dem Microsoft verpflichtet wurde, die Praxis der Aufsplittung von Volumenlizenzen zu akzeptieren, habe ich bisher noch nicht gefunden. (
Was soll der Quatsch denn?
Wenn ein Gericht einen Verbrecher zu 10 Jahren Knast verurteilt - muss dann ein anderes Gericht den Verbrecher dazu verpflichten, auch tatsächlich in den Knast zu gehen? Und muss der Verbrecher das Urteil erst akzeptieren? Klar, er kann in Berufung gehen - aber in diesem Fall - also bei dem Urteil des BGH - hat schon das oberste Gericht entschieden, da ist nicht mehr mit Berufung oder Revision, da ist "Endstation"!
Wenn von den obersten Gerichten (BGH sowie EuGH, nicht von irgendeinem Amtsgericht in Hintertupfingen) geurteilt wird, dass Software aus Volumenlizenzen auch einzeln verkauft werden darf, dann sollte das wohl reichen. Ich denke, dass auch MS weiß, was das bedeutet, da muss man diese Firma nicht auch noch verpflichten (durch irgendein anderes, zusätzliches Urteil), diesem höchstrichterlichen Spruch auch Folge zu leisten.
Es ist dann ganz einfach erlaubt und verstößt gegen keinerlei Vorschriften und Gesetze, diese Lizenzen zu splitten und einzeln zu verkaufen - da hilft MS auch nicht die sog. EULA - die kann MS sich sonstwo hinstecken!