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Genau! :- gelöscht_84526
gelöscht_84526 mawe2 „Wieso soll ein Urteil, das der BGH gegen Adobe gefällt hat, auf Microsoft anwendbar sein, ein Urteil, das der EuGH bzgl ...“
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Schon mal was von einem Präzedenzfall gehört? Da klagt eine Firma/Person - und das Urteil lässt sich auf alle gleichartigen Fälle anwenden.

So etwa (!) sollte man das verstehen, da braucht nicht jede einzelne Firma und kleine Klitsche klagen!

Hier in diesem Fall ging es doch darum, wie mit Volumenlizenzen umzugehen ist - welche Firma da gerade klagt, ist doch gehopst wie gesprungen. Volumenlizenz ist Volumenlizenz und bleibt Volumenlizenz - und genau darüber, wie damit umzugehen ist, hat der BGH entschieden - sonst nichts.

ein Urteil, das der EuGH bzgl Oracle erlassen hat, soll aber auf Microsoft nicht anwendbar sein?

Warum sollte es? Falls das Urteil vom BGH ergangen wäre, wäre das wahrscheinlich eine ganz andere Sache. Allerdings kenne ich die Hintergründe zu dem Urteil des EuGH nicht.

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