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Genau! :- gelöscht_84526
mawe2 gelöscht_84526 „Schon mal was von einem Präzedenzfall gehört? Da klagt eine Firma/Person - und das Urteil lässt sich auf alle ...“
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Allerdings kenne ich die Hintergründe zu dem Urteil des EuGH nicht.

Eine Aufsplittung von Volumenlizenzen hat der EuGH schon 2012 untersagt.

Zitat EuGH: "Der Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass die Erschöpfung des Verbreitungsrechts den Ersterwerber nicht dazu berechtigt, die Lizenz aufzuspalten und teilweise weiterzuverkaufen, falls die von ihm erworbene Lizenz für eine seinen Bedarf übersteigende Zahl von Nutzern gilt."

Hier die Pressemitteilung des EuGH:

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf

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