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Genau! :- gelöscht_84526
mawe2 gelöscht_84526 „Was soll der Quatsch denn? Wenn ein Gericht einen Verbrecher zu 10 Jahren Knast verurteilt - muss dann ein anderes Gericht ...“
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Wenn von den obersten Gerichten (BGH sowie EuGH, nicht von irgendeinem Amtsgericht in Hintertupfingen) geurteilt wird, dass Software aus Volumenlizenzen auch einzeln verkauft werden darf

Wenn aber der EuGH genau diese Aufsplittung verbieten würde, müsste der BGH sich doch eigentlich auch danach richten, oder?

Im Zweifel sollte ein Urteil des EuGH doch das größere Gewicht haben - oder ist das vielleicht auch ein Irrtum?

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