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Borlander mawe2 „Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande. Erst dort entscheidet der Kunde, ob er zu dem angegebenen Preis kauft oder ...“
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Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande. Erst dort entscheidet der Kunde, ob er zu dem angegebenen Preis kauft oder nicht.

Die Preisangabeverordnung fordert allerdings auch vorher schon eine Preisklarheit und Preiswahrheit. Preise die im Sekundentakt wechseln wären mit dieser Anforderung nicht konform.

Bei Tankstellen bin ich mir übrigens ziemlich sicher, dass der Kaufvertrag schon vor dem Bezahlen an der Kasse zustande kommt. Spätestens wahrscheinlich dann wenn der Treibstoff den Zapfhahn verlassen hat. Der wirksame Liter-Preis wird übrigens vor Beginn des Tankvorgangs bei Entnahme des Zapfhahns festgesetzt. Der Kunde hat an dieser Stelle eine Preissicherheit selbst wenn sich während des laufenden Tankvorgangs der Preis ändern sollte.

Gruß
Borlander

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