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mawe2 Fetzen „5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Erster Satz: 1 Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung ...“
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Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande. Erst dort entscheidet der Kunde, ob er zu dem angegebenen Preis kauft oder nicht.

Die Tankstellen machen es täglich vor. Handeln die alle zu 100 % unlauter?

Fakt bleibt dennoch: Der lokale (stationäre) handel schafft sich selber ab. Mit welchen Methoden sie das machen, ist zweitrangig. In ein paar Jahren sind die Läden alle verschwunden und niemand weint denen eine Träne nach. (Höchstens die Immobilien-Heinis, die ihre Investruinen nicht mehr vermieten können. Aber die werden sowieso vom Staat gerettet.)

Gruß, mawe2

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