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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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So als möglichen ... fakiauso
nettermensch fakiauso „Fange ich eben rückwärts an: Teils -Teils... Nenne mir eine ...“
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hallo fakiauso,

Falls Du Dir den Querschnitt der GEZ-Beiträge hier anschaust, wirst Du feststellen, dass es den Meisten gar nicht um eine gerechte Bezahlung geht, sondern um gar keine

stimmt für mich nicht und so wie ich dies hier verfolge auch für viele andere auch nicht.

Ich habe bei meinem Einspruch unter anderen dieses geschrieben.

hier mit stelle ich meine Zahlungen die ich schon immer unter Vorbehalt geleistet habe  in dem Maße; ein wie bisher und fordere Sie auf, mir die zu viel gezahlten, ich nenne es mal Gebühren zu erstatten wohlgleich eine andere Bezeichnung z.B. Extrasteuern passender wäre.

Hier mit bekunde  ich auch meine  Zahlungsbereitschaft allerdings im Rahmen, wie eine 
Leistung auch eine Gegenleistung "verdient" hat.

Und  wie es einer verfassungs- und rechtskonformen Regelung entsprechen würde, so dass bei einer späteren Klärung der Rechtslage und einer etwaigen Neufassung auch eine u.U. errechenbare und fällige Rückforderung vorbehalten bleibt. 

Ich habe den Beitrag oder (die Steuer) genauso willkürlich herabgesetzt wie sie es mit mir gemacht haben, denn die Selbstbediener  wissen ja gar nicht was in wirklichkeit gebraucht wird (siehe Überschuss)

Dir einen schönen Tag......nettermensch

Wenn man was will findet man einen Weg , wenn man was NICHTwill, findet man eine Ausrede
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