Schönen guten Morgen!
Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.
Was sollte ich jetzt am besten tun?
Danke und herzliche Grüße,
Gabriela
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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann
Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge
""Bei Turing ist die Sachlage einfach: Da wurde durch die damalige Gesetzeslage klar gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen. Wobei ich befürchte, dass die damalige Rechtslage in GB sogar einen klaren Rückhalt in der Bevölkerung genossen hat.""
Jo mei ... aber da wo Gesetz druff steht, beugten sich alle und glaubten;
"DAS sei Gesetz! Jetzt mal schön nach dem Pfeiferl tanzen! Und wenn noch so deppat ist, aber ist ja Gesetz! (und jetzt mal ganz ohne Details-Diskussion gemeint, denn ich rede ja auch nur von diesem kleinen aber wahren Kernpünktchen ... rumdiskutieren könne ma allemal noch ausführlich)
""Nach welchem Schlüssel willst Du das hier verteilen:
- Nach Nutzungsdauer
- Nach Einkommen, ggf. mit Kopplung an den persönlichen Steuersatz?
- Nach tatsächlichem wirtschaftlichem Nutzen jeder Person (am besten über die gesamte Lebensdauer der Menschen sowie auch indirekt unter einbeziehung von profitierenden Erben)
- Nach wahrgenommenem Nutzen jeder Person""
Ganz einfache Antwort: durch VERSCHLÜSSELN!!
Wer`s haben mag, der kauft sich den Decoder! Fertig! Gibt ja genug Interessenten! (7,5 Milliarden Euro Einnahmen in 2011 ... zwei Jahre vor Gesetz - zeugt doch eindeutig von Genüge, oder?)
Wen es nicht interessiert, der hat die absolut faire Alternative, es NICHT zu kaufen bzw zu finanzieren! Und "schmarotzen" kann dann auch keiner, denn bevor ich immer zum Nachbarn gehe, kaufe ich mir dann doch lieber den Decoder selbst! Oder eben auch nicht!
Völliges normalo-Bussiness, wie es immer schon war!
Doch: warum nicht beim ÖRR ??? Das ist die Frage, die mich wahrlich interessiert!!!