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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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So als möglichen ... fakiauso
tonarno fakiauso „Das ist definitiv so, nur ist es hier wie bei allen versteckten ...“
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In der Tat, wahrhaftere Probleme sind gegenwärtig.

Und bei Stichwort DIMENSION möchte ich ebenfalls zustimmen, und dass ich an sich sogar grundsätzlich bereit wäre, etwas für dieses "Allgemeingut" beizutragen, doch die Dimension lässt mich etwas aufschrecken.

Genauer: sie lässt mich absolut rebellieren!

Eines war mir noch aufgefallen an deinem Text:

""eben ein Gemeingut, dass allen gleichermassen zur Verfügung stehen muss und daher eben auch als solches finanziert werden muss.""

Mir fiel das Wort "muss" gleich doppelt auf.

Warum "muss" es das?

Meine "Schulpflicht" (Stichwort Bildung) ist als Erwachsener bereits erfüllt.

(und Kinder sollten nicht zu viel fernsehen)

Für meine Unterhaltung habe ich selber zu Sorgen.

Das was ich konsumieren MÖCHTE ist meine freie Entscheidung, somit wohl automatisch auch das, was ich finanziere! ("Informationsfreiheit, negative Informationsfreiheit")

Evtl meinst du, dass dann zukünftig "nichts mehr da wäre", was im Programm-Angebot stünde, und somit würde "Kultur" verloren gehen?

Wie siehst du das? Sehe ich was falsch?

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