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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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tonarno Andreas42 „Hi! In der Tat ist es nicht einfach sich dazu einen Überblick zu ...“
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ja, in der Tat! Danke dir für diese Link-Recherche!

Die Sache mit den Bilanzen ist eben auch ein Punkt des Buches "Die Nimmersatten - Die Wahrheit hinter dem System ARD und ZDF".

In diesem Buch besser verständlich beschrieben, wie ich es ausdrücken könnte.

Wie auch immer:

es gibt so unglaublich viele Stellen bei diesem Gesamtthema (Zwangs-RF-Finanzierung), die überhaupt nicht mit Menschen- oder Grundrechtlichen Punkten zusammenpassen.

Es ist völlig haarsträubend.

Allein schon ... stell dir vor:

du bist Unternehmer, führst einen Laden und fährst mit Firmen-Fahrzeug dorthin .... ja und wohnen tust du natürlich auch irgendwo.

RF sagt: du hast zu zahlen a) für deine Wohnung (weils ne Wohnung ist), b) für deinen Laden (Betriebsstätte) und c) nochmal zahlen für dein nicht privat genutztes KFZ.

Jetzt haste DREIMAL gezahlt, aber nur EIN Produkt erhalten. Denn das Programm wurde nicht schöner oder breiter nur weil du mehrfach bezahlt hast, nicht?

Und ganz abgesehen davon, dass es dir nicht gelingen wird, an allen drei Orten (Wohnung, Laden, Auto) ZUGLEICH RF zu genießen! Aber wär eigentlich angebracht, nicht? Denn schließlich zahlste ja auch drei mal!

Seh ich was falsch?

Da fällt mir noch schnell ein Anti-Witz ein:

Zwei Wurstsemmeln sitzen auf der Mauer. Eine fällt runter, die andere hört auf den Namen Franz.

Und hier noch einer:

Herr/Frau XY, Sie haben ab 2013 ein gesetzliches und unkündbares ÖRR-Abonnement auf Lebenszeit abzuschließen, völlig egal, ob Sie dafür Zeit, Platz oder Lust haben!

Wieso?

Weil Sie eine Wohnung inne haben.

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So als möglichen ... fakiauso