Schönen guten Morgen!
Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.
Was sollte ich jetzt am besten tun?
Danke und herzliche Grüße,
Gabriela
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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann
Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge
GESETZ, lieber Borlander, das Stichwort lautet "GESETZ"!
Selbstverständlich ist das ein sehr anderes Beispiel, doch es geht um den KERN:
da wo GESETZ drauf steht, ist nicht immer Sinn oder Fairness drin, verstehst du?
Und es gibt evtl Menschen, die der Meinung sind, nur weil Gesetz drauf steht, MUSS grade gestanden und salutiert und blind gehorcht werden.
Siehe bitte hierzu meine These bezüglich des öffentlichen Verkehrsnetzes! (hier im Forum an Silky-Voice)
Dies ist mir dem öffentlichen RF zu großen Teilen 1zu1 vergleichbar, denn du hast auch dort stets die Möglichkeit einzusteigen um von A nach B zu fahren! Fährt IMMER, auch wenn KEINER einsteigt!
Und dennoch bezahlst du genau DAS Ticket, das deiner gewählten Wegstrecke entspricht, nicht wahr? Und eben keine erzwungene Monatspauschale, nur schon dafür, DASS ES DIR JEDERZEIT ZUR VERFÜGUNG STEHT!
Mit diesem ÖRR-Neugesetzchen wurde eine völlig neuartige Masche von Wirtschaft eingeführt !!!!
Sie lautet:
"Allein die Herstellung, Existenz und Möglichkeit eines Produktes verpflichtet bereits zu dessen Bezahlung!"
Denk mal scharf nach, was das bedeutet!
Das bedeutet, dass ich mein Einkommen schon HABE, noch bevor ich verkaufe!
Denn mein Produkt ist ja schon hergestellt, existiert und jeder kann es haben wenn er will! Also - Deal abgeschlossen!
Aber so läufts eben nicht! Das hats noch nie!
Außer in der "deutschen Freundes-Politik", dort schon! Denn was glaubst du, haben die ö.r. Medien mit der Politik zu tun? Antwort: so ziemlich ALLES!
Ich empfehle dir sehr das Buch:
"Die Nimmersatten - die Wahrheit hinter dem System ARD und ZDF" !!
(by Hans Peter Siebenhaar)
Hier im Forum schon einmal empfohlen, kann man aber nicht oft genug wiederholen!
LG tonarno