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HarzIV und Wetten

jueki / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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presla Karlheinz5 „Die Allerwenigsten Einnahmen sind zweckgebunden und das wurde auch nie behauptet...“
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Die Allerwenigsten Einnahmen sind zweckgebunden
Sehe ich anderst;nur die Umsatzsteuer,Lohnsteuer,Branntweinsteuer sind m:E. nicht zweckgebunden;diese machen allerdings auch den größten Anteil der Einnahmen aus!
(Evtl.die eine oder andere Steuer übersehen?)
Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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So ein Blödsinn. Karlheinz5