Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?
Jürgen
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Von mir aus kannst du beides als Sozialleistungen bezeichnen, es geht hier aber um den Unterschied zwischen einem Anspruch den man sich [durch Beiträge=Versicherung] erwerben muss (ALG I) und einem Anspruch ohne besondere Bedingungen (ALG II).
Ich denke, dass es durchaus legitim ist ALG I als Versicherungsleistung zu beschreiben. Wenn nicht, kannst du das ja gerne begründen. es ist so. ist keine Begründung.