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HarzIV und Wetten

jueki / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Karlheinz5 neanderix „ Und nochmal für dich: BEIDES sind Sozialleistungen - die eine aus...“
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Von mir aus kannst du beides als Sozialleistungen bezeichnen, es geht hier aber um den Unterschied zwischen einem Anspruch den man sich [durch Beiträge=Versicherung] erwerben muss (ALG I) und einem Anspruch ohne besondere Bedingungen (ALG II).

Ich denke, dass es durchaus legitim ist ALG I als Versicherungsleistung zu beschreiben. Wenn nicht, kannst du das ja gerne begründen. es ist so. ist keine Begründung.

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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So ein Blödsinn. Karlheinz5