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HarzIV und Wetten

jueki / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Karlheinz5 presla „ Da gebe ich Dir nur teilweise Recht! ALG I1 ist ebenso eine Sozialleistung....“
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Mit meinen bescheidenen mathematischen Kenntnissen sage ich mir,wenn etwas weggenommen wird und nicht wieder ersetzt wird,wird es nicht mehr!
Wo ist dieses Geld?


Mit dieser Aussage stellst du aber alle Versicherungsprinzipien in Frage. Einfaches Beispiel: Jmd zahlt 50 jahre lang Gebäudebrandversicherung, aber sein Haus hat bedauerlicherweise gar nie gebrannt, bekommt er deshalb sein Geld zurück oder wo ist es hin?
Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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So ein Blödsinn. Karlheinz5