Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?
Jürgen
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Tja, mit Bezug auf dieses Urteil kann die Lottogesellschaft die Auszahlung des Gewinnes verweigern.
Der Hartzer hätte nicht spielen dürfen...