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HarzIV und Wetten

jueki / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Karlheinz5 presla „ Dieses Geld steht den meisten Harzlern zu! Denn man musste als Arbeitnehmer...“
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Dieses Geld steht den meisten Harzlern zu!
Denn man musste als Arbeitnehmer Arbeitslosenversicherung bezahlen!!!


Auch wenn du noch mehr als 3 Ausrufezeichen benutzt ist das einfach nur falsch. Hartz4 Anspruch hat man nicht erst wenn man in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat. Das was du meinst nennt man Arbeitslosengeld (I).

Nochmal kurz zusammengefasst: ALG I = Versicherungsleistung; Hartz4 (Alg II) = Sozialleistung.

Im weiteren verstehe ich nicht was eine Multiplikation von Arbeitslosenanzahl und durchschnittlicher Einzahlungshöhe aussagen soll.
Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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So ein Blödsinn. Karlheinz5