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HarzIV und Wetten

jueki / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Karlheinz5 presla „ Ganz und gar nicht. Dein Beispiel mit der Gebäudebrandversicherung: Du hast...“
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Wie willst du aber die Fälle unterschieden die 30 jahre einbezahlt haben und damit "theoretisch" länger ALG I erhalten "müssten" und diejenigen die nach 3 Jahren arbeitslos werden und bis dahin nur ein paar Kröten einbezahlt haben? Dann müsste jeder einzelne Arbeitnehmer einzeln erfasst und verwaltet werden, was das für ein bürokratischer Aufwand wäre will ich mir gar nicht ausmahlen. Ich stimme dir zu, dass es beim Gerechtigkeitsempfinden Betroffener große Unterschiede ergeben, ich halte das gegenwärtige System dennoch für praktikabel. Eventuelle Überschüsse kommen in einen Topf mit dem u.a. dann auch Hartz4 bezahlt werden kann etc.

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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So ein Blödsinn. Karlheinz5