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HarzIV und Wetten

jueki / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Karlheinz5 presla „ Genauso wie se die Rentenversicherung erfasst in der heutigen Zeit PC-technisch...“
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Die Allerwenigsten Einnahmen sind zweckgebunden und das wurde auch nie behauptet dass dies so sein muss. Was das mit veruntreuung zu tun hat erschließt sich mir nicht.

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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So ein Blödsinn. Karlheinz5