Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?
Jürgen
Off Topic 20.218 Themen, 224.419 Beiträge
Von mir aus kannst du beides als Sozialleistungen bezeichnen,
sie SIND beide Sozialleistungen.
s geht hier aber um den Unterschied zwischen einem Anspruch den man sich [durch Beiträge=Versicherung] erwerben muss (ALG I) und einem Anspruch ohne besondere Bedingungen (ALG II).
richtig: ALGI sozialleistung aus Versicherung, ALG II=sozialleistung aus Steuergeldern.
Warum ALG I keine Sozialleistung sein soll, müsstest du mal näher begründen; es wird allgemein als Sozialleistung geführt, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zählen zu den Sozialabgaben.
Also?
Volekr
sie SIND beide Sozialleistungen.
s geht hier aber um den Unterschied zwischen einem Anspruch den man sich [durch Beiträge=Versicherung] erwerben muss (ALG I) und einem Anspruch ohne besondere Bedingungen (ALG II).
richtig: ALGI sozialleistung aus Versicherung, ALG II=sozialleistung aus Steuergeldern.
Warum ALG I keine Sozialleistung sein soll, müsstest du mal näher begründen; es wird allgemein als Sozialleistung geführt, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zählen zu den Sozialabgaben.
Also?
Volekr