...dann darf es auch nicht als "kostenlos" beworben werden.
Dieser Grundsatz war anscheinend dem Unternehmen "1&1" nicht bekannt - könnte man zumindest meinen. Denn sonst hätte sich nicht ein Gericht damit befassen müssen.
Das Olg Koblenz, Urt. v. 22.12.2010 - Az.: 9 U 610/10 ist nun zu folgendem Beschluss gekommen:
Die Online-Werbung von "1&1" für eine Leistung ist rechtswidrig, wenn diese in der Darstellung der Webseite als "kostenlos" beworben wird, tatsächlich aber Kosten nach einem bestimmten Zeitraum anfallen.
Sollte eigentlich jedem "normalen" Menschen klar sein....
Gruß
K.-H.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Aldi darf meines Wissens keine Ware vor dem Werbungsdatum auslegen
Das ist die dämlichste Behauptung, die ich 2011 bisher lesen musste...
Das ist evtl. eine interne Anweisung ans Personal, aber keineswegs gesetzlich geregelt.
Das ist die dämlichste Behauptung, die ich 2011 bisher lesen musste...
Das ist evtl. eine interne Anweisung ans Personal, aber keineswegs gesetzlich geregelt.