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Wenn etwas "nicht kostenlos" ist.....

gelöscht_84526 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

...dann darf es auch nicht als "kostenlos" beworben werden.

Dieser Grundsatz war anscheinend dem Unternehmen "1&1" nicht bekannt - könnte man zumindest meinen. Denn sonst hätte sich nicht ein Gericht damit befassen müssen.

Das Olg Koblenz, Urt. v. 22.12.2010 - Az.: 9 U 610/10 ist nun zu folgendem Beschluss gekommen:

Die Online-Werbung von "1&1" für eine Leistung ist rechtswidrig, wenn diese in der Darstellung der Webseite als "kostenlos" beworben wird, tatsächlich aber Kosten nach einem bestimmten Zeitraum anfallen.

Sollte eigentlich jedem "normalen" Menschen klar sein....

Gruß
K.-H.

Olaf19 unhold06 „ Olaf, hast Du allen Ernst Dein wahres Geb. Datum angegeben? Das war Spaß,...“
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Es war im Jahr 2000, ich war damals noch weit unvorsichtiger als heute. Ich glaube, das waren die meisten von uns.

Nicht nur mein Geburtsdatum stimmt, auch die angekreuzten Interessengebiete.

Klar, ich hätte da auch falsche Angaben machen können, z.B. dass ich 64 Jahre alt bin, gern Volksmusik höre und im Urlaub am liebsten in den Bergen wandere. Dann hätte ich aber kein Stück weniger Werbung bekommen als jetzt - nur andere, unpassendere.

Ganz abgesehen davon, dass ich so gut wie gar keine Werbung bekomme, und wenn, dann in aller Regel über andere Kanäle als gerade über GMX.

CU
Olaf