Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Wenn etwas "nicht kostenlos" ist.....

gelöscht_84526 / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

...dann darf es auch nicht als "kostenlos" beworben werden.

Dieser Grundsatz war anscheinend dem Unternehmen "1&1" nicht bekannt - könnte man zumindest meinen. Denn sonst hätte sich nicht ein Gericht damit befassen müssen.

Das Olg Koblenz, Urt. v. 22.12.2010 - Az.: 9 U 610/10 ist nun zu folgendem Beschluss gekommen:

Die Online-Werbung von "1&1" für eine Leistung ist rechtswidrig, wenn diese in der Darstellung der Webseite als "kostenlos" beworben wird, tatsächlich aber Kosten nach einem bestimmten Zeitraum anfallen.

Sollte eigentlich jedem "normalen" Menschen klar sein....

Gruß
K.-H.

Proldi gelöscht_84526 „Wenn etwas "nicht kostenlos" ist.....“
Optionen

Na ja,

dieses Urteil betrifft 1&1.

Allerdings bleibt die Frage offen, was bei all den anderen Anbietern geschieht!

Vermutlich null!

notar Proldi „Na ja, dieses Urteil betrifft 1 1. Allerdings bleibt die Frage offen, was bei...“
Optionen

Hallo, Proldi

Es besteht keinerlei Grund zum Pessimismus, noch dazu, weil Ihre Annahme falsch ist.

Was die "Konkurrenten" von 1+1, bzw. von Gmx angeht, die ggfls. "mit derselben Masche werben", so teilen Sie diesen Sachverhalt doch ganz einfach zB der Verbraucherzentrale Hamburg mit und weisen auf das Az. des OLG Koblenz hin. Die VZ wird den "Konkurrenten" dann schon Beine machen.

Natürlich können Sie dies auch der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (in Bad Homburg v.d.H.; Adresse steht im Internet) mitteilen.
Dann kostet es die Gegenseite richtig Geld.
Warum ?
Dort arbeiten Wettbewerbsrechtler !

Meckern allein genügt nicht; man muß auch etwas
tun. Ansonsten entsteht der Eindruck, wie bereits von einem anderen Autor mitgeteilt, daß "der Kleine der Dumme sei" (oder so ähnlich ...??)

Gruß - der Notar

Olaf19 gelöscht_84526 „Wenn etwas "nicht kostenlos" ist.....“
Optionen

GMX gehört doch auch zu 1+1, dann ist wohl endlich auch Schluss mit diesen unsäglichen "Geburtstagsgeschenken", über die ich mich jedes Jahr wieder ein wenig ärgere, weil es eine ziemliche Bauernfängerei ist.

Proldi: Wenn andere Anbieter einfach so weitermachen wie gehabt, wird es weitere Klagen geben, die dank Berufung auf dieses Urteil sicher schneller einfacher durchzuziehen sind. Ich denke eher, darauf werden die sich nicht einlassen - kostet Geld und gibt schlechte Presse.

CU
Olaf

notar Olaf19 „GMX gehört doch auch zu 1 1, dann ist wohl endlich auch Schluss mit diesen...“
Optionen

Hallo, Olaf19

Nicht ärgern, sondern das Richtige tun. Das Richtige ist:

a) Mitteilung an die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" (in Bad Homburg vor der Höhe),

b) Strafanzeige an Polizei/Staatsanwaltschaft senden wegen des Verdachts des Betruges (unter exakter Schilderung des relevanten Sachverhaltes)
m.d.B. um Benachrichtigung des zuständigen Ge-
werbeamtes, um im Hinblick auf § 35 GewO die
Entziehung der Gewerbeerlaubnis betr. Gmx und/oder 1+1 herbeizuführen.

Gruß - der Notar

Olaf19 notar „Hallo, Olaf19 Nicht ärgern, sondern das Richtige tun. Das Richtige ist: a...“
Optionen
Strafanzeige an Polizei/Staatsanwaltschaft senden wegen des Verdachts des Betruges (unter exakter Schilderung des relevanten Sachverhaltes)

Das möchte ich nun lautstark bezweifeln, dass das "Geburtstagsgeschenk" von GMX irgendeinen Straftatbestand erfüllt. Es mag wettbewerbsrechtlich nicht ganz einwandfrei sein, weil es dem Kunden vorgaukelt, er bekomme etwas geschenkt, was ja per definitionem bedeutet: es birgt keine Verpflichtungen in sich. Das wäre aber allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

An einer Entziehung der Gewerbeerlaubnis für GMX hätte ich gar kein Interesse, meine E-Mail-Adresse dort möchte ich schon gern behalten. Auch hier wieder eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Mittel bzw. mit Kanonen auf Spatzen schießen. Nur weil GMX da etwas tut, was nicht streng korrekt ist, möchte ich ja nicht den ganzen Laden kaputtmachen lassen.

CU
Olaf
notar Olaf19 „GMX gehört doch auch zu 1 1, dann ist wohl endlich auch Schluss mit diesen...“
Optionen

Hallo, Olaf19

Ja, so, wie von Ihnen dargestellt, so ist es auch !

Zudem kann das OLG (Koblenz,bzw. das im Folgeverfahren zuständige) sogar noch ein saftiges Draufgeld gegen den betreffenden, notorischen Rechtsverweigerer verhängen, nur weil das in Rede stehende und veröffentlichte (!) OLG-Koblenz-Urteil
(in der Sache selbst) nicht berücksichtigt worden ist.

Ja, es stimmt, daß ein Urteil eine Rechtswirkung
nur zwischen den beiden Parteien des Rechtsstreites entfaltet. Andererseits ist die materielle Rechtsfrage durch das Urteil inhaltlich gelöst und Konkurrenz muß sich danach richten.

Schein-Argumente wie "hab-ich-nicht-gewußt" oder
"war-mir-unklar" oder "ich-hab-sowieso-keine-Ahnung" gelten da nicht !

Zudem: Das Bundeskartellamt und die 16 Landes-
kartellämter überwachen die "Lauterkeit des Wett-
bewerbs" als Behörden. Dorthin ein entsprechendes "Schreibebrieflein" richten und
zack: Die normale Rechtslage ist hergestellt.

Natürlich kann man die Gangster-Industrie besser
foppen, wenn man an die Wettbewerbszentrale
in Bad Homburg v.d.H. schreibt, dorthin den Sach-
verhalt meldet. Das wird dann für Firmen wie 1+1
und deren Konkurrenz so richtig teuer !

Das spricht sich garantiert rum - schon eine Alltags -sorge weniger !

Gruß - der Notar

TAsitO notar „Hallo, Olaf19 Ja, so, wie von Ihnen dargestellt, so ist es auch ! Zudem kann das...“
Optionen

Hallo .
Fast genauso wie bei Aldi und Norma .
Aldi darf meines Wissens keine Ware vor dem Werbungsdatum auslegen ;
Norma macht das aber .
Geht mal Samstags in den Norma und schaut was für Angebote ausliegen ;
die eigentlich ab dem nächstfolgenden Montag gelten .
Meines aktuellen Wissens .
Gruss .

Max Payne TAsitO „Hallo . Fast genauso wie bei Aldi und Norma . Aldi darf meines Wissens keine...“
Optionen
Aldi darf meines Wissens keine Ware vor dem Werbungsdatum auslegen

Das ist die dämlichste Behauptung, die ich 2011 bisher lesen musste...

Das ist evtl. eine interne Anweisung ans Personal, aber keineswegs gesetzlich geregelt.
unhold06 Olaf19 „GMX gehört doch auch zu 1 1, dann ist wohl endlich auch Schluss mit diesen...“
Optionen
dann ist wohl endlich auch Schluss mit diesen unsäglichen "Geburtstagsgeschenken", über die ich mich jedes Jahr wieder ein wenig ärgere

Olaf, hast Du allen Ernst Dein wahres Geb. Datum angegeben? Das war Spaß, oder?


unhold06
Olaf19 unhold06 „ Olaf, hast Du allen Ernst Dein wahres Geb. Datum angegeben? Das war Spaß,...“
Optionen

Es war im Jahr 2000, ich war damals noch weit unvorsichtiger als heute. Ich glaube, das waren die meisten von uns.

Nicht nur mein Geburtsdatum stimmt, auch die angekreuzten Interessengebiete.

Klar, ich hätte da auch falsche Angaben machen können, z.B. dass ich 64 Jahre alt bin, gern Volksmusik höre und im Urlaub am liebsten in den Bergen wandere. Dann hätte ich aber kein Stück weniger Werbung bekommen als jetzt - nur andere, unpassendere.

Ganz abgesehen davon, dass ich so gut wie gar keine Werbung bekomme, und wenn, dann in aller Regel über andere Kanäle als gerade über GMX.

CU
Olaf

unhold06 Olaf19 „Es war im Jahr 2000, ich war damals noch weit unvorsichtiger als heute. Ich...“
Optionen

ja, mit den Jahren wird man halt weiser und hat an Erfahrung dazugewonnen.
Nur dazu sind Fehler da um gemacht zu werden. Daraus kannman für die Zukunft nur lernen.

Ich persönlich bin eigendlich erst recht spät zum Internet gestoßen, aber von Anfang an stand Vorsicht bei mir ganz oben auf meiner Agenda.

unhold06