...dann darf es auch nicht als "kostenlos" beworben werden.
Dieser Grundsatz war anscheinend dem Unternehmen "1&1" nicht bekannt - könnte man zumindest meinen. Denn sonst hätte sich nicht ein Gericht damit befassen müssen.
Das Olg Koblenz, Urt. v. 22.12.2010 - Az.: 9 U 610/10 ist nun zu folgendem Beschluss gekommen:
Die Online-Werbung von "1&1" für eine Leistung ist rechtswidrig, wenn diese in der Darstellung der Webseite als "kostenlos" beworben wird, tatsächlich aber Kosten nach einem bestimmten Zeitraum anfallen.
Sollte eigentlich jedem "normalen" Menschen klar sein....
Gruß
K.-H.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
dann ist wohl endlich auch Schluss mit diesen unsäglichen "Geburtstagsgeschenken", über die ich mich jedes Jahr wieder ein wenig ärgere
Olaf, hast Du allen Ernst Dein wahres Geb. Datum angegeben? Das war Spaß, oder?
unhold06
Olaf, hast Du allen Ernst Dein wahres Geb. Datum angegeben? Das war Spaß, oder?
unhold06