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Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?

Oliver1967 / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.

Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.

Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.

Eben kam die Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."

Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.

Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?

Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...

Gruß,
Oliver


Meine Antwort dazu peterson
Olaf19 Oliver1967 „Hallo Olaf! Ich verschicke selten Geräte, haber daher keine Ahnung von...“
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Sorry für die späte Antwort - hatte deinen Beitrag zunächst übersehen.

Also, mit Glück kannst du so ein Teil für EUR 6,90 verschicken, solange du nicht die 10-kg-Marke knackst - ansonsten kostet es 11,90. Das sind jeweils die "Ladenpreise" der DHL, online wird es 1 EUR günstiger. Abmessungen sind kein Problem - maximal 120 x 60 x 60, das reicht selbst für wesentlich sperrigere Sachen: http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/national/paket.html

Wenn es ein Garantiefall ist, sollte eine Erstattung der Portokosten aber drin sein.

Deinen Brief an den Händler find ich prima, so ungefähr hätte ich das auch geschrieben. Allerdings bin auch ich juristisch nur ein interessierter Laie ;-)

CU
Olaf