Hallo Leute,
Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.
Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.
Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.
Eben kam die Antwort:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."
Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.
Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?
Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...
Gruß,
Oliver
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi Oliver, ich denke, das ist in erster Linie eine Frage der korrekten Deklaration:
Ein Gerät ist entweder neu oder gebraucht, aber so ein Gemauschel ist Beschiss - solange nicht von "neu" die Rede ist, sondern nur von "neuwertig" und der Händler dabei deutlich macht, dass es sich um ein gebrauchtes, aber eben werkstattüberholtes und somit neuwertiges Gerät handelt, dann ist das durchaus in Ordnung. Ich bin derzeit auf der Suche nach einem Mac Pro der (vor-)letzten Generation und treffe ständig auf solche Angebote.
Nur in deinem Fall liegen die Dinge natürlich anders - da war anscheinend die Rede von einem neuen und nicht nur neu*wertigen* Gerät.
Ich finde den Vorschlag von SCanisius sehr gut, genau so würde ich es machen. Einen "bösen Brief" schreiben ist auch okay, allerdings müsstest du dem Händler die Möglichkeit einräumen, dass er sich ganz schlicht vertan hat. Es kann einfach ein Irrtum vorliegen, es muss keine Betrugsabsicht sein. Daher würde ich mich mit Vokabeln wie Betrug zunächst zurückhalten. Dass das alles nicht in Ordnung geht, ist natürlich klar, und dass du verärgert bist, kannst du ruhig deutlich sagen.
CU
Olaf