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Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?

Oliver1967 / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.

Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.

Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.

Eben kam die Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."

Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.

Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?

Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...

Gruß,
Oliver


Meine Antwort dazu peterson
Ralf103 trilliput „ Der Händler muss gar nix. Wenn die Ware regulär verkauft ist, darf der...“
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Der Händler muss gar nix. Wenn die Ware regulär verkauft ist, darf der Händler nach 6 Monaten den Mittelfinger erheben.

naja, das stimmt so aber nicht, klar, die Beweislast liegt zwar ab da beim Kunden aus dem Schneider ist er damit nicht, Vertragspartner des Käufers ist auf jeden Fall der Händler und nicht der Hersteller, auch im Garantiefall, dazu gibt es meistens zwischen Hersteller und Händler spezielle Absprachen, der Hersteller gibt ja gerade die erweiterete Garantie über die Gewährleistung hinaus, um sich solche Streitereien zu ersparen...

stellt der Händler sich quer, ist natürlich der Gang zum Hersteller eine kluge Wahl und man kann dem Händler damit gleichzeitig noch einen einschenken, denn Händler, die Hersteller schlecht aussehen lassen, mögen die gar nicht so gerne, es sei denn, das Verhalten ist mit dem Hersteller abgestimmt, dann läßt dieser vermutlich auch den Kunden direkt auflaufen, bin auf das Ergebnis gespannt