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Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?

Oliver1967 / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.

Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.

Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.

Eben kam die Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."

Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.

Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?

Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...

Gruß,
Oliver


Meine Antwort dazu peterson
trilliput SCanisius „Hi Oliver, wenn das wirklich stimmt was Wortmann sagt, dann liegt wirklich der...“
Optionen

Absolut richtig, der Vorschlag.

Ich würde auch Fotos vom Monitor inkl. der Seriennummer machen, evtl. ein Video vom Verhalten.

Dann einen bösen Brief formulieren und versichert versenden. Gut verpacken nicht vergessen und auch den Verpackungsvorgang fotografieren.

Natürlich werde ich letzteres tun und zur Not die Rechnung bezahlen

Wozu eröffnet man denn solche Threads, wenn man sowieso gewillt ist, geneppt zu werden, selbst wenn man auf todsicheren Seite steht??? o_O

Wenn in der Rechnung nix von "gebraucht" steht, dann ist das ein klarer Fall vom Betrug , da würde ich gleich im Begleitbrief mit einer Anzeige drohen (sowie mit Publicity via Verbrauchersendungen und Zeitschriften) und ein neues Gerät fordern, oder aber eine Auszahlung (wenn man für das Geld was Gleichwertiges anderswo bekommt), und zwar inkl. aller Versand und Rückversandkosten.