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Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?

Oliver1967 / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.

Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.

Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.

Eben kam die Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."

Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.

Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?

Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...

Gruß,
Oliver


Meine Antwort dazu peterson
Markus Klümper Oliver1967 „Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?“
Optionen

Ich sehe das ganze aus mehreren Blickwinkeln:

1. Der Händler ist grundsätzlich im Recht.
2. Guter Kundenservice ist das natürlich dennoch nicht.
3. Kann ein Billig-Online-Shop guten Service kaum bieten.
4. Die ganze Beweislastumkehr ist totaler Quatsch und Volksverarschung. Die ganze Gewährleistung bezieht sich immer auf Fehler ab Werk. Dies ist bei einem elektronischen Gerät was ein paar Monate einwandfrei arbeitete aus technischer Sicht eh haltlos. Meiner Ansicht nach sollte Verbrauchern zumindest eine gewisse Zeit Anspruch auf volle Funktion gewährt werden. Aber das traut sich der Gesetzgeber leider nicht.

Nun ist aber im Computerbereich zum Glück auf vielen Produkten ordentlich Garantie durch den Hersteller. Wenn die Hersteller dann dem armen Händler noch mit Portoerstattung und hoher Reparaturqualität helfen würden, wäre die Wiese ein Stückweit grüner. So aber ist der Händler der Gearschte. Im o.g. Fall könnte er sich sicher etwas mehr anstrengen, aber im Allgemeinen werden die Fachhändler echt aufgerieben. Ich könnte ganze Bücher über das Thema schreiben.