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GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html

Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:

Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.

Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.

CU
Olaf

@mawe + chris_otto Olaf19
Olaf19 rill „Erfahrungen TV über Internet“
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Live-Streaming Tagesschau/Tagesthemen klappt noch am bestem, sehr sehr selten Störungen!

Tag rill, das glaube ich ohne weiteres. Aber warum klappt das so gut! Doch nur deswegen, weil die weitaus meisten Menschen die Tagesschau an einem Fernseher schauen und nicht als Livestream.

Würde man das Fernsehen im herkömmlichen Sinne abschaffen und nur noch Internet bereithalten, wäre Chaos angesagt. Ein Ausbau der Serverkapazitäten würde zwar abhelfen, in meinen Augen aber rein ökonomisch keinen Sinn ergeben, da es ja nur darum geht, einige "Pegelspitzen" abzufangen. Für 15 Minuten Tagesschau lohnt es sich nicht, dass sich ein Server die übrigen 23,5 Stunden langweilt.

Wenn die GEZ überhaupt Gebühren für "PC-Empfangsgeräte" kassieren will, müssen erhebliche Verbesserungen vorgenommen werden, speziell Verfügbarkeit/Störungsfreiheit.

Einerseits ja - andererseits wäre das aber auch ein Schritt in die falsche Richtung: Erst hohe Gebühren kassieren und anschließend eine künstliche Rechtfertigung dafür schaffen wollen.

Fernsehen ist Fernsehen und Internet ist Internet - diese beiden Medien gehören konsequent getrennt. Wenn das beherzigt würde, wären alle zufrieden. Wer unbedingt seinen Rechner zu einer universellen Arbeits- und Multimediamaschine ausbauen möchte, in der alles zusammenwächst, was nicht zusammengehört, der kann ja gerne eine TV-Karte einbauen.

Das Internet ist ein neues, junges Medium, das mit dem betagten Fernsehen nichts zu tun hat. Es sollte daher von den Begehrlichkeiten der ÖRA freigehalten werden.

CU
Olaf