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GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html

Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:

Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.

Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.

CU
Olaf

@mawe + chris_otto Olaf19
chris_otto Olaf19 „@mawe + chris_otto“
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Hallo Olaf,

Ich hab ja gar nichts dagegen, dass jeder zahlen muss, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält

Ich kann dir nur zustimmen, soll jeder auch bezahlen.
Aber darum geht es doch nicht.
Beispiel:
Angenommen dein Vater zahlt die Rundfunkgebühren, in der Wohnung lebst du und deine Großmutter. Es gibt ein Fernseher,Computer,Radio.
Das TV-Gerät wird zusammen benutzt.
Der Computer wird nur ausschließlich von dir benutzt, von Oma und Vater nicht.
Oma ist ausschließend das Radio benutzt.
Jetzt kommt es, Gez kassiert bei dir und bei der Oma ab.
Obwohl der Vater die Gebühr bezahlt hat, der Computer und das Radio drin ist.

Ein anderes Beispiel:
Du besitzt ein Notebook. Du hast eine Wohnanschrift und eine Geschäftsanschrift. Für die Wohnung bezahlst du die Gebühr, für dieses Notebook.
Die Geschäftsräume benutzt du um deine Kunden zu empfangen. Dort steht nur das Notebook von zuhause.
Für das gleiche Geräte will sie noch mal die Gebühr.

Was mich so an gotzt ist, das man doppelt zu Kasse gebeten wird. Für das gleiche Gerät noch mal kassieren.
Das wäre so, als ob das Finanzamt, zweimal Kfz-Steuer verlangt, für gleiche Fahrzeug das angemeldet ist. Nicht mal das Finanzamt darf das, aber die Gez wohl ja?
Das ganz wohl nicht sein.
gruss chris otto