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GEZ für Computer: VwG Braunschweig pfeift den NDR zurück

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Na, das Thema hatten wir ja lange nicht mehr *g*... Jetzt gibt es ein neues Urteil vom Verwaltungsgericht in Braunschweig, das sich auf den ersten Blick gar nicht von einschlägigen ähnlichen Urteilen anderer Gerichte unterscheidet: http://www.n-tv.de/technik/Internet-PCs-gebuehrenfrei-article650745.html

Mein erster Eindruck - schon wieder das alte Lied: Es geht auch diesmal wie immer nur um gewerblich genutzte Computer. Wenn man den Artikel allerdings zu Ende liest, differenziert sich das Bild etwas:

Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden... Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt... Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.

Das allerdings trifft auf privat und gewerblich genutzte Computer gleichermaßen zu.

Der NDR stelle derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können.

Endlich einmal ein technischer Erklärungsansatz, darauf warte ich schon lange. Mein Paradebeispiel: Wenn "alle" um 20 Uhr die Tagesschau sehen wollen, brechen kollektiv die Server zusammen. Davon ab - um dem ÖR Auftrag nachzukommen, ist es völlig unnötig, irgendwelche Programminhalte im Internet bereitstellen. Nicht Computer sind neuartige Empfangsgeräte, sondern das Internet ist ein neuartiges Medium, es hat mit Fernsehen & Radio nichts zu tun. Es ist unredlich, erst eine Leistung aufzudrängen, die niemand bestellt hat und dann dafür kassieren zu wollen. Dieser Gedankengang fehlt leider in der Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Das Urteil ist wie üblich noch nicht rechtskräftig - war wir's ab, wie's weitergeht.

CU
Olaf

neanderix Olaf19 „Leider habe ich den Thread auf Allgemeines zu spät gesehen...“
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Damit zahlt ein Musiker, der selbst Content herstellt, an dem er die Urheberrechte hält, für die technische Konservierung seiner musikalischen Werke genau so wie ein sog. "Raub"kopierer.

Nicht unbedingt.

Bis vor ein paar Jahren wurden auf Medien und auf Geräte aus dem "Profibereich" keine Abgaben fällig - eben genau weil sie zur ERSTELLUNG des Geschützten Materials dienten.

Du glaubst gar nicht, wieviele Leute sich damals insbesondere "professionelle" CD-Brenner und ähnliches Gerät gekauft haben -- zumal diese Geräte auch jegliche Form von Kopierschutz ignorierten (was sie zumindest damals auch durften).

Das galt insbesondere Für DAT Recorder und -Bänder; denn der kleine Musiker muss ja die Möglichkeit haben, sein Band mehr als einmal zu kopieren.
Und da darf es dann ruhig auch eine Kopie von einer Kopie sein, denn so ein Masterband hält schliesslich auch nciht ewig.

Volker
@mawe + chris_otto Olaf19